Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Die von uns abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Unsere Maßnahmen und Empfehlungen ergänzen die Handlungen und Entscheidungen der betreffenden Personen, sie können sie in keinem Falle ersetzen.

§2 Wir sind berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Leistungserbringung heranzuziehen. Dies gilt insbesondere für die Durchführung von Trainingsmaßnahmen oder Workshops, die ggf. zu mehreren Personen / Trainern abgehalten werden.

§3 Wir erbringen unsere Leistungen auf der Grundlage der uns vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten übermittelten Informationen. Die Gewähr für die sachliche Richtigkeit liegt beim Auftraggeber.

§4 Unsere Honorare sind grundsätzlich sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig und können wahlweise in der folgenden Form beglichen werden:
a) Binnen 10 Banktagen nach Rechnungsdatum per Banküberweisung (abzügl. 5%)
b) Bis 5 Banktage vor Beginn der Maßnahme per Banküberweisung (abzügl. 2 %)
c) In beiderseitigem Einvernehmen per Bankeinzug durch uns 5 Tage nach Durchführung der Maßnahme / Teilmaßnahme.
Die anfallenden Reisekosten / Spesen werden nach Durchführung der Maßnahme gesondert berechnet.

§5 Bei kurzfristigen Absagen seitens des Auftraggebers gelten für die Vergütung des Auftragnehmers folgende Bedingungen:
• Bei Absagen bis 60 Tage vor Beginn der Veranstaltung entstehen Ihnen keine Kosten
• Bei Absagen binnen 30 bis einschl. 60 Tagen vor Veranstaltungsbeginn berechnen wir 50% der Seminargebühren
• Bei Absagen von 0 bis einschl. 30 Tage vor Beginn berechnen wir die vollständigen Seminargebühren.
Sollte der Auftragnehmer einen bestätigten Termin nicht wahrnehmen können, versucht er, einen Ersatztrainer zu stellen oder bietet eine Terminverlegung an. Kommt die Veranstaltung dennoch nicht zustande, werden die gezahlten Honorare erstattet. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.

§6 Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Die eventuelle Unwirksamkeit einzelner Punkte berührt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertrages. Für den Vertrag und seine Durchführung gilt das Recht der BRD. Gerichtsstand, soweit zulässig, ist Wuppertal.